Der Mietinteressent bzw. die hier im Rahmen des Bewerber–Fragebogens zusätzlich genannten Personen, die als Mitmieter, Mitbenutzer oder Bürgen in Frage kommen, versichern hiermit ausdrücklich, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Bewusst falsche Angaben in diesem Fragebogen berechtigen den Vermieter bei Zustandekommen eines Mietvertrages zur Kündigung wegen arglistiger Täuschung. Der Mietinteressent wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bewerber–Fragebogen ohne die oben angeforderten Unterlagen und Belege nicht bearbeitet werden kann.
Zur Bearbeitung der Mietanfrage müssen der Mietinteressent bzw. die hier im Rahmen des Bewerber–Fragebogens zusätzlich genannten Personen, die als Mitmieter, Mitbenutzer oder Bürgen in Frage kommen, eine von der SCHUFA GmbH ausgestellte Bonitätsauskunft vorlegen. Sie erreichen die SCHUFA GmbH unter der Telefonnummer 0611 92780 oder im Internet unter www.schufa.de.
Hinweis zur SCHUFA -Abfrage
Vor Abschluss des Mietvertrages übermitteln wir zum Zwecke der Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit personenbezogene Daten an die SCHUFA.
Weitere Angaben hierzu finden Sie auf unserer Webseite unter https://swg-friedrichshafen.de/datenschutz.html.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.
Die Gültigkeitsdauer der Wohnungsbewerbung beträgt 3 Monate ab Eingangsdatum. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keine Nachricht von uns erhalten, können wir Ihnen leider keine Ihren Wünschen entsprechende Mietwohnung anbieten. Eine Wohnungsvergabe erfolgt nach internen, objektiven Vergabekriterien.