FAQ
Wohnungssuche
Um Ihre Wunschwohnung bei der SWG zu finden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können sich aus dem Mietangebot der SWG selbst eine passende Wohnung aussuchen. In unserem Online-Angebot finden Sie neben einer ausführlichen Beschreibung der Wohnung auch die Telefonnummer des jeweiligen Ansprechpartners. Mit ihm können Sie alle Details klären.
Oder Sie füllen direkt unseren Bewerber-Fragebogen aus und geben diesen bei uns ab. Dann suchen wir nach einer Wohnung, die Ihren Wünschen entspricht und informieren Sie, sobald wir das Passende für Sie gefunden haben. Den Fragebogen finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt "Downloads".
Wenn Ihnen eines unserer Mietangebote zusagt, rufen Sie uns einfach zur Terminabsprache kurz an.
Nein. Die SWG vermietet ohne Gebühren aus ihrem eigenen Wohnungsbestand.
Für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln errichtet wurden, kann ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein. Er berechtigt Personen oder Familien mit geringem Einkommen zum Bezug dieser Wohnungen. So erhalten zum Beispiel Alleinerziehende die Möglichkeit, eine preiswerte Wohnung zu mieten.
Sollte ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein, wird im Wohnungsangebot darauf hingewiesen.
Bitte setzen Sie sich zu dieser Frage mit der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde bei der Stadtverwaltung in Verbindung und lassen Sie Ihren möglichen Anspruch dort prüfen.
Miete, Nebenkosten und Kaution
Der Mietpreis setzt sich aus der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen. Die Kosten für Strom, teilweise auch für Wasser und Brennstoffe wie Öl oder Gas, sind separat an den zuständigen Energieversorger zu entrichtet.
Sprechen Sie uns bitte an!
Warten Sie auch nicht zu lange, bis ein Rückstand entstanden oder gewachsen ist, sondern melden Sie sich bereits dann, wenn er für Sie abzusehen ist. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden, die den beiderseitigen Interessen gerecht werden.
Die Kaution für unsere Mietobjekte beträgt drei Monats-Kaltmieten.
Grundsätzlich ist die Kaution in drei monatlichen Teilbeträgen zu bezahlen. In der Regel werden die Raten ab dem Mietbeginn und in den beiden folgenden Monaten von Ihrem Konto abgebucht.
Grundsätzlich wird die Kaution auf einem auf den Mieter lautenden Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt. Bei entsprechender Vereinbarung kann die Kaution auch auf einem separaten Konto der SWG zum für Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichem Zinssatz angelegt werden. Die Kaution ist dann durch eine Bürgschaft der Stadt Friedrichshafen abgesichert.
In der Regel wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach der Wohnungsabnahme durch Überweisung auf das uns bekannte Bankkonto zurückgezahlt. Die Rückzahlung der Kaution kann sich verzögern, wenn Schäden reguliert oder Forderungen beglichen werden müssen. Die Abrechnung und Rückzahlung erfolgt spätestens sechs Monaten nach Mietende.
Auch hier ist es möglich, eine bedarfsgerechte Lösung, z. B. eine Teilzahlungsvereinbarung, mit Ihnen abzuschließen. Melden Sie sich einfach bei uns.
Mietverhältnis und Kündigung
Grundsätzlich erhält jeder Mieter bei der Wohnungsübergabe die Wohnungsschlüssel ausgehändigt.
Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben oder einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Unsere Wohnanlagen verfügen i. d. R. aus Sicherheitsgründen über eine zentrale Schließanlage. Diese speziellen Schlüssel erhalten Sie bei Verlust gegen Kostenerstattung ausschließlich über uns.
Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um die vom Mieter zu leistende Instandhaltung der eigenen Mieträume.
So sollten Decken, Wände, Fenster, Türen und Heizkörper incl. Rohre in regelmäßigen Abständen gestrichen werden. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind, richtet sich nach dem Zustand Ihrer Wohnung und nach der aktuellen Rechtssprechung.
Bauliche Veränderungen jedweder Art dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor schriftlich eingewilligt hat. Kosten dürfen dem Vermieter nicht entstehen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder Dritten aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es des Nachweises des Verschuldens bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den ursprünglichen, bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand wiederherzustellen, es sei denn, die erteilte Änderungsgenehmigung besagt etwas anderes.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Bei Wohnraummietverhältnissen beträgt sie stets 3 Monate zum Monatsende.
Im Prinzip ja. Allerdings prüfen wir auch beim vorgeschlagenen Nachmieter die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen nebst Anlagen, wie sie von jedem Neumieter verlangt werden. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter, findet gleichwohl eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellte Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.
Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung in einem wiedervermietungsfähigen Zustand übergeben. Reine Mängel sowie Ein- und Umbauten sind zu entfernen. Zusätzlich sind je nach Renovierungsbedürftigkeit die Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Faires Mietenmodell der SWG
Dann stellen Sie bitte innerhalb von einer Woche einen Antrag auf Wohngeld bei der
Stadt Friedrichshafen, entweder im Rathaus oder online unter
www.friedrichshafen.de/wohngeld. Wichtig: Senden sie uns eine Kopie Ihres
Wohngeldantrags zu.
Die SWG sichert mit ihrem Fairen Mietenmodell, dass kein Haushalt mehr als 30 Prozent
des Familieneinkommens inklusive Wohngeld für Miete ausgeben muss, wenn die
Bedingungen (z.B. eine angemessene Wohnungsgröße, siehe Punkt 3) erfüllt sind. Es ist
gut möglich, dass das Wohngeld höher als die Mieterhöhung ist. Dann zahlen Sie künftig
sogar weniger Miete.
Anspruch auf Wohngeld vom Staat hat jeder, dessen Einkommen für die Miete nicht
ausreichend ist. Das gilt allerdings nicht für Haushalte, die bereits Sozialleistungen wie
Bürgergeld, BAFÖG oder die Grundsicherung im Alter erhalten, denn hier sind die
Wohnkosten schon eingerechnet. Auch wer über ein hohes Vermögen verfügt, bekommt
kein Wohngeld.
Einen Zuschuss zur Miete, also Wohngeld, gibt es bis zu bestimmten
Einkommensgrenzen. Bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt diese Obergrenze in
Friedrichshafen aktuell bei knapp 1.500 Euro monatlich (netto). Bei 4 Personen im
Haushalt dürfen maximal 3.370 Euro im Monat (ohne Kindergeld) zur Verfügung stehen.
Hier zwei Beispiele nach den Angaben vom Institut der Deutschen Wirtschaft:
- Ein Rentner mit einer monatlichen Rente von 1.259 Euro und einer Kaltmiete von 500
Euro monatlich könnte einen monatlichen Mietzuschuss von 252 Euro bekommen.
- Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von 2.386 Euro und einer
Kaltmiete von 1.000 Euro könnte einen monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 804
Euro erhalten.
Melden Sie sich bei uns! Gerne prüfen wir in diesem Fall, ob für Ihre Wohnung eine
öffentliche Förderung beantragt werden kann. Darunter versteht man soziale
Mietwohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Ist das möglich, können
wir Ihre Miete reduzieren. Die Höhe der Reduzierung hängt von Ihrer aktuellen Miete ab.
Das geht allerdings nur, wenn Ihre Wohnung nicht zu groß für die Anzahl der Bewohner
ist. Denn für soziale Mietwohnungen gelten Flächenobergrenzen:
• 1 Person ca. 45 - 50 qm
• 2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
• 3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
• 4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume
sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Informationen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen des
Arbeitslosengeldes II)
Wenn Sie Wohngeld erhalten und Ihre Wohnung für die Anzahl Ihrer Bewohner nach den
Kriterien für Sozialwohnungen nicht zu groß ist, kann Ihnen die SWG einen Sozialbonus
gewähren. Das heißt: Wir verzichten auf die Mieterhöhung oder kappen den Betrag,
wenn die Miete 30 Prozent Ihres Haushaltseinkommens übersteigt.
In diesem Fall bieten wir Ihnen über unsere Wohnungstauschbörse einmalig eine
kleinere, günstigere Wohnung an, die Ihrem Bedarf gerecht wird. Entscheiden Sie sich
für den Umzug, setzen wir für eine Übergangszeit bis zu maximal 6 Monaten die
Mieterhöhung aus und stunden Ihnen diesen Betrag, um Sie finanziell nicht zu
überfordern.
Allerdings gewährt die SWG in Härtefällen einen Flächenbonus. Alleinerziehende oder
Menschen mit Pflegebedarf können aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation bis zu 15
Quadratmeter mehr pro Wohnung geltend machen. Könnte dies bei Ihnen zutreffen?
Dann sprechen Sie uns gerne an, wir prüfen dies für Sie.
Als Bestandsmieter der SWG helfen wir Ihnen nach individueller Einzelfallentscheidung,
ob wir Ihnen unseren kostenlosen Umzugsservice anbieten können.
Für wen bieten wir den Umzugsservice an?
- langjährige Mieter über 60 Jahre
- Mieter mit körperlichen Beeinträchtigungen, die einen eigenständigen Umzug nahezu
unmöglich machen
- wenn Sie bereit sind, die Zahl Ihrer Zimmer um mindestens zwei zu verkleinern (zum
Beispiel von einer 4-Zimmer in eine 2-Zimmer Wohnung umziehen).
Jeder Mieter kann durch den SWG-Klimabonus Mietkosten und CO2 einsparen. Hiermit
ist eine Ersparnis von 5 bis 10 Cent je Quadratmeter Wohnfläche möglich, begrenzt auf
maximal 150 Euro pro Jahr und Wohnung.
Voraussetzung ist der Nachweis, dass Sie als Mieter zwischen 12,5 und 25 Prozent
weniger für Warmwasser und Heizung verbrauchen als der Durchschnitt der Mieter im
Gebäude. Der Anspruch auf den Klimabonus wird bei der Betriebskostenabrechnung im
Folgejahr ermittelt und dann ausbezahlt.
Hausordnung
Laute Musik ist häufig Anlass für Streit unter Nachbarn. Zimmerlautstärke heißt nicht, dass Musik nur in der Wohnung vernehmbar sein darf, in der sie gespielt wird, und keinerlei Geräusche in die Nachbarwohnung dringen dürfen. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein "einigermaßen befriedigendes Hörergebnis" hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinausgeht, was unter Berücksichtigung von Haus, Wohnung und Umfeld nicht mehr als "normales Wohngeräusch" in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten. Die Musik darf nicht mit einer deutlich vernehmbaren Lautstärke in die Nachbarwohnung dringen.
Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird die äußere Ansicht unserer Gebäude wesentlich beeinträchtigt. Außerdem kann durch das Anbringen einer Parabolantenne die Bausubstanz beschädigt werden. Deshalb sind die Wohnungen überwiegend mit Kabelfernsehen ausgestattet und verfügen über zahlreiche Programme. Für unsere ausländischen Mitbürger können gegen Entgelt zusätzliche Programmpakete in das Kabelfernsehen eingespeist werden.