FAQ

Wohnungssuche

Um Ihre Wunschwohnung bei der SWG zu finden, haben Sie zwei Möglichkeiten: 
Sie können sich aus dem Mietangebot der SWG selbst eine passende Wohnung aussuchen. In unserem Online-Angebot finden Sie neben einer ausführlichen Beschreibung der Wohnung auch die Telefonnummer des jeweiligen Ansprechpartners. Mit ihm können Sie alle Details klären. 
Oder Sie füllen direkt unseren Bewerber-Fragebogen aus und geben diesen bei uns ab. Dann suchen wir nach einer Wohnung, die Ihren Wünschen entspricht und informieren Sie, sobald wir das Passende für Sie gefunden haben. Den Fragebogen finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt "Downloads".

Wenn Ihnen eines unserer Mietangebote zusagt, rufen Sie uns einfach zur Terminabsprache kurz an.

Nein. Die SWG vermietet ohne Gebühren aus ihrem eigenen Wohnungsbestand.

Für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln errichtet wurden, kann ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein. Er berechtigt Personen oder Familien mit geringem Einkommen zum Bezug dieser Wohnungen. So erhalten zum Beispiel Alleinerziehende die Möglichkeit, eine preiswerte Wohnung zu mieten.
Sollte ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein, wird im Wohnungsangebot darauf hingewiesen.

Bitte setzen Sie sich zu dieser Frage mit der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde bei der Stadtverwaltung in Verbindung und lassen Sie Ihren möglichen Anspruch dort prüfen. 

Miete, Nebenkosten und Kaution

Der Mietpreis setzt sich aus der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung zusammen. Die Kosten für Strom, teilweise auch für Wasser und Brennstoffe wie Öl oder Gas, sind separat an den zuständigen Energieversorger zu entrichtet.

Sprechen Sie uns bitte an! 
Warten Sie auch nicht zu lange, bis ein Rückstand entstanden oder gewachsen ist, sondern melden Sie sich bereits dann, wenn er für Sie abzusehen ist. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden, die den beiderseitigen Interessen gerecht werden.

Die Kaution für unsere Mietobjekte beträgt drei Monats-Kaltmieten.

Grundsätzlich ist die Kaution in drei monatlichen Teilbeträgen zu bezahlen. In der Regel werden die Raten ab dem Mietbeginn und in den beiden folgenden Monaten von Ihrem Konto abgebucht.

Grundsätzlich wird die Kaution auf einem auf den Mieter lautenden Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt. Bei entsprechender Vereinbarung kann die Kaution auch auf einem separaten Konto der SWG zum für Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichem Zinssatz angelegt werden. Die Kaution ist dann durch eine Bürgschaft der Stadt Friedrichshafen abgesichert.

In der Regel wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach der Wohnungsabnahme durch Überweisung auf das uns bekannte Bankkonto zurückgezahlt. Die Rückzahlung der Kaution kann sich verzögern, wenn Schäden reguliert oder Forderungen beglichen werden müssen. Die Abrechnung und Rückzahlung erfolgt spätestens sechs Monaten nach Mietende.

Auch hier ist es möglich, eine bedarfsgerechte Lösung, z. B. eine Teilzahlungsvereinbarung, mit Ihnen abzuschließen. Melden Sie sich einfach bei uns.

Mietverhältnis und Kündigung

Grundsätzlich erhält jeder Mieter bei der Wohnungsübergabe die Wohnungsschlüssel ausgehändigt.

Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben oder einen zusätzlichen Schlüssel benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Unsere Wohnanlagen verfügen i. d. R. aus Sicherheitsgründen über eine zentrale Schließanlage. Diese speziellen Schlüssel erhalten Sie bei Verlust gegen Kostenerstattung ausschließlich über uns.

Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um die vom Mieter zu leistende Instandhaltung der eigenen Mieträume.

So sollten Decken, Wände, Fenster, Türen und Heizkörper incl. Rohre in regelmäßigen Abständen gestrichen werden. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind, richtet sich nach dem Zustand Ihrer Wohnung und nach der aktuellen Rechtssprechung.

Bauliche Veränderungen jedweder Art dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor schriftlich eingewilligt hat. Kosten dürfen dem Vermieter nicht entstehen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder Dritten aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es des Nachweises des Verschuldens bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den ursprünglichen, bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand wiederherzustellen, es sei denn, die erteilte Änderungsgenehmigung besagt etwas anderes.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. Bei Wohnraummietverhältnissen beträgt sie stets 3 Monate zum Monatsende.

Im Prinzip ja. Allerdings prüfen wir auch beim vorgeschlagenen Nachmieter die vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen nebst Anlagen, wie sie von jedem Neumieter verlangt werden. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter, findet gleichwohl eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellte Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.

Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung in einem wiedervermietungsfähigen Zustand übergeben. Reine Mängel sowie Ein- und Umbauten sind zu entfernen. Zusätzlich sind je nach Renovierungsbedürftigkeit die Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Hausordnung

Laute Musik ist häufig Anlass für Streit unter Nachbarn. Zimmerlautstärke heißt nicht, dass Musik nur in der Wohnung vernehmbar sein darf, in der sie gespielt wird, und keinerlei Geräusche in die Nachbarwohnung dringen dürfen. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein "einigermaßen befriedigendes Hörergebnis" hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinausgeht, was unter Berücksichtigung von Haus, Wohnung und Umfeld nicht mehr als "normales Wohngeräusch" in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten. Die Musik darf nicht mit einer deutlich vernehmbaren Lautstärke in die Nachbarwohnung dringen.

Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird die äußere Ansicht unserer Gebäude wesentlich beeinträchtigt. Außerdem kann durch das Anbringen einer Parabolantenne die Bausubstanz beschädigt werden. Deshalb sind die Wohnungen überwiegend mit Kabelfernsehen ausgestattet und verfügen über zahlreiche Programme. Für unsere ausländischen Mitbürger können gegen Entgelt zusätzliche Programmpakete in das Kabelfernsehen eingespeist werden.